Sie möchten Kleingärtner werden?
Haben Sie sich das gut überlegt?
Kleingärtner werden ist nicht schwer, Kleingärtner sein dagegen sehr…
Eine der wichtigsten Voraussetzungen im Kleingarten ist die Bewirtschaftung einer Nutzfläche.
Als Pächter eines Kleingartens sind Sie verpflichtet, eine Nutzfläche von mindestens 1/3 der Gartengröße dauerhaft mit Gemüse und Obst zu bepflanzen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gemeinschaftsarbeit. Jeder Pächter muss seine Pflichtstunden in der Gemeinschaftsarbeit leisten.
Dies bewirkt, dass man durch gemeinschaftliche Aktivitäten sich unter einander kennen lernt und somit den sozialen Kontakt pflegt.
Die Gemeinschaftsarbeit dient natürlich auch der Pflege der Gemeinschaftsflächen die ohne dieser Arbeit verwahrlosen würde.
Auch die Bauvorschriften müssen beachtet werden. Da die meisten Lauben allgemein bereits bis zum Maximalmaß gebaut wurden, können keine zusätzlichen Aufbauten mehr errichtet oder Erweiterungen vorgenommen werden. Siehe dazu auch das Bundeskleingartengesetz
Bevor Sie jedoch irgendwelche baulichen Veränderungen vornehmen, informieren Sie sich beim Vorstand Ihres Vereines.
Als Pächter eines Kleingartens sollten Sie sich auch am Vereinsleben beteiligen und engagieren.
Ein Verein lebt von freiwilligen Helfern. Man unterstützt sich ohne Wenn und Aber. Wer einmal Hilfe braucht, der wartet in der Regel nicht lange. Davon lebt ein Verein.
Die Gesetze bilden nur einen Rahmen in der sich jedes Mitglied bewegen muss. Dieser Rahmen ist aber breit genug, dass sich jeder entfalten kann.
Hier ein paar Dinge, die Sie (und Ihre Gäste) unterlassen sollten:
- Laute Musik.
- Hecke schneiden während der Vogelbrutzeit
- Aggressivität
- Mittagsruhe ignorieren
- Die Gemeinschaft ignorieren
- Die Gesetze ignorieren
- Den Garten verwahrlosen lassen
- Gifte einsetzen
Wenn Sie sich mit dem vorherigen Punkten identifizieren können, steht einer erfolgreichen Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein nix im Wege.
Was müssen Sie tun?
Ein sehr wichtiger Punkt ist, gucken Sie sich mehrere Vereine an. Viele Vereine haben Sprechzeiten die im Schwarzen Brett (Schaukasten) aushängen. Sprechen Sie mit den jetzigen Mitgliedern, wie es ihnen im Verein gefällt. Gehen Sie aber niemals ungefragt auf ein Grundstück. Durch ein lautes Rufen kommen die meisten Kleingärtner neugierig an die Pforte.
Jetzt sollten Sie schon ein paar Fragen parat haben. Fragen Sie ruhig alles, was Ihnen auf der Zunge liegt.
Sagt Ihnen jetzt schon ein Kleingartenverein zu? Dann zögern Sie nicht und machen Sie mit den Vorstand einen Termin aus. An wem genau Sie sich wenden müssen, können Ihnen auch die Kleingärtner sagen.
Sind Sie bei Ihren Ansprechpartner angekommen, sagen Sie gleich worum es geht. Fragen Sie auch gleich welche Unterlagen benötigt werden um sich zu bewerben.
Einen gültigen Personalausweis ist schon einmal eine Voraussetzung.
Sie sollten sich auch spätestens jetzt die Frage beantworten wie viel bin ich bereit zu zahlen für eine Laube und das Zubehör.
Der Ansprechpartner, wird Ihnen jetzt sicherlich etwas von einer Warteliste erzählen. Eine Warteliste ist eine Liste, wo alle Bewerben für diesen Kleingartenverein eingetragen sind.
Nachdem Sie alle Unterlagen vollständig den Kleingartenverein übergeben haben, kommt in der Regel der Verein auf Sie zu, wenn eine Parzelle frei wird und Sie nach Warteliste dran sind.
Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Sie auf der Warteliste auf Platz 20 sind. Viele Bewerber bewerben sich in vielen Vereinen und so kann es sein, dass Sie gar nicht lange warten müssen.
Haben Sie es geschafft und sind jetzt an der Reihe, dann wird ein Termin mit Ihnen abgesprochen und Ihnen wird die frei gewordene Parzelle vorgestellt. Der alte Pächter ist meisten auch mit dabei. Sie haben die Möglichkeit den alten Pächter mit Fragen zu löchern. Wichtige Frage ist z.B.
- Wo liegt genau die Wasserleitung?
- Wo liegt die Stromleitung?
- Woraus besteht das Dach der Laube (Asbest)?
- Wer sind die Nachbarn?
Sind alle Fragen geklärt, sagt Ihnen das Pachtgrundstück zu, auch die Parzelle? Dann lassen Sie sich die Schätzung zeigen. In dieser Schätzung ist alles aufgeführt was von wert ist und auch Legal gebaut worden ist. Anbauten die nicht genehmigt sind, werden darin nicht aufgeführt und der Verein kann jederzeit verlangen, dass der aktuelle Pächter die nicht genehmigten Anbauten zurück bauen muss. Das muss vorher geklärt werden.
Sind Sie sich finanziell einig mit den alten Pächter, dann kann es sein, dass er Ihnen, die alten Gartengeräte zum Verkauf anbietet. Für die Erstausstattung reichen diese Werkzeuge und Maschinen meist aus. Kaufen Sie es bloß nicht zu teuer.
Nachdem Sie dann den Kaufvertrag der Laube, den Pachtvertrag sowie Mitglieder – Vertrag unterzeichnet haben, dürfen Sie sich jetzt offiziell Kleingärtner oder Kleingärtnerin nennen.
Herzlichen Glückwunsch!
Was jetzt noch wichtig ist, die Satzung des Vereins. In einer Satzung ist alles geregelt (Beschlüsse bei einer Vollversammlung)
Hier eine kleine Preisübersicht was die Maschinen und Werkzeuge neu kosten, bevor Sie die gebrauchten Werkzeuge und Maschinen überteuert kaufen.
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