Vogelbrutzeit
Vogelbrutzeit

Die Vogelbrutzeit

Die gesetzliche Vogelbrutzeit beginnt ab den 1.März und endet mit dem 30.September.

In dieser Zeit darf niemand seine Hecken, Sträucher, Büsche, u.ä. zurückschneiden.

Bäume fällen ist in dieser Zeit auch untersagt.

Die Hauptbrutzeit fängt mit den 1.März und endet im Juni. Dort sollten auch keine sogenannten Pflegeschnitte (abschneiden des Jährlichen zuwachs) durchgeführt werden die eine Ausnahme wären.

Diese Gesetze sind im Bundesnaturschutzgesetzt nachzulesen und von jedem einzuhalten!

 Warum sollten Sie die Vogelbrutzeit einhalten.

Als Gartenbesitzer und Tierfreund liegt uns der Kreislauf der Natur doch am Herzen. Die Vögel helfen uns bei der „Schädlingsbekämpfung“ und sind ein wichtiges Glied im natürlichen Kreislauf.

Und mal ehrlich, kann die Hecke nicht später geschnitten werden?

Wichtig ist, bevor Sie loslegen mit Ihrer Hecke, Busch oder ähnlichen, dass Sie überprüfen ob ein belegtes Nest in Ihrem Busch, Hecke oder ähnlichen vorhanden ist. Ist eins da, entfernen Sie sich rasch und warten Sie bis auch dieses Nest verlassen wird. Helfen Sie auf keinen Fall mit. Setzen Sie auch nicht das Nest um. Das könnte zur folge haben, dass die Eltern das Nest verlassen und Ihre Brut alleine lässt und von vorne beginnt.

Weiterer Inhalt folgt…

 

 Alle Angaben ohne Gewähr!

2 Kommentare

  1. Diese Aussage ist schlicht falsch. In Privatgärten dürfen Bäume nach dem Bundesnaturschutzgesetz das ganze Jahr über gefällt werden. Örtliche Baumschutzsatzungen können davon abweichen und ein explizites Verbot beinhalten. Der Schutz von lebenden Wildtieren muss natürlich losgelöst davon beachtet werden. Es ist immer geboten Gesetzestexte richtig und vollständig zu lesen. Entscheidend ist hier nicht in welchem Zeitraum Bäume nicht gefällt werden dürfen, sondern wo dieses Verbot gilt.

  2. Hallo Michael,
    vielen lieben Dank für Dein Kommentar.
    Du hast natürlich recht.
    Es gibt in jedem Gesetz Ausnahmen.
    Du hast sicherlich gemerkt, dass der Artikel noch nicht fertig ist (Weiterer Inhalt folgt…).
    Dieser Artikel ist auch keine Rechtsberatung, sondern soll die Vögel schützen, weil wir im Kleingarten immer wieder mitkriegen, dass z.B. Hecken geschnitten werden, obwohl Vögel darin brüten.
    Ich glaube, da genügt ein gesunder Menschenverstand aus, dass man dann warten sollte. In der Realität sieht es aber leider anders aus.
    Im Quellennachweis (Link zum Bundesnaturschutzgesetz) kann man natürlich die Ausnahmen nachlesen. Ob das so „OK“ ist, dass wir die Vogelbrutzeit stören oder deren Nester mit Jungen vernichten muss jeder selber entscheiden.
    Bei uns im Kleingarten sind rücksichtlose Kleingärtner nicht erwünscht. Unsere Kolonie legt sehr viel Wert auf Naturschutz.
    Ich weiß, Deine Antwort zu diesem Artikel hast Du geschrieben, um ihn zu ergänzen, und das finde ich auch sehr gut.

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